Die Instandhaltung von technischen Anlagen dient der Sicherstellung eines dauerhaft funktionsfähigen Zustandes der Anlage und im Fehlerfall der Wiederherstellung.
Die DIN 31051 definiert die Instandhaltung anhand der vier nachstehenden Grundmaßnahmen:
Hierunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die helfen, den Ist-Zustand der Anlage zu ermitteln und zu beurteilen und eventuelle Mängel festzustellen. Dazu gehören Tätigkeiten wie Messen und Protokollieren von Anlagenzuständen oder Kontrollen von Anlagenkomponenten auf Beschädigungen oder Verunreinigungen am Einbauort.
Zur Wartung gehören alle vorbeugenden Maßnahmen, die helfen, die Funktionsfähigkeit dauerhaft aufrecht zu erhalten. Dazu gehören Tätigkeiten wie Reinigen, Nachschmieren, Nachstellen, Austausch von Verschleißteilen.
Hierunter sind alle notwendigen Reparaturmaßnahmen zu verstehen, der Austausch von defekten Teilen oder das Neujustieren einer Anlage.
Die Instandhaltung von RLT oder MSR-Anlagen soll sicherstellen, dass die Zweckbestimmung der Anlage dauerhaft aufrecht erhalten bleibt und die Wahrscheinlichkeit von Ausfällen durch vorbeugende Maßnahmen minimiert wird.
Typische Tätigkeiten im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung sind:
Dabei bieten wir unseren Kunden:
Bei sicherheitsrelevanten Anlagen wie Entrauchungs- oder RDA-Anlagen kommt der Instandhaltung eine besondere Bedeutung zu. Da solche Anlagen im Normalfall nicht laufen, sondern auf ihren (hoffentlich nie eintretenden) Einsatzfall warten, ist eine regelmäßige Instandhaltung der Anlagen nicht nur wichtig sondern auch behördlich vorgeschrieben. Spätestens zur wiederkehrenden Prüfung – und manchmal auch schon beim Bezug des Gebäudes – muss der Betreiber nachweisen, dass die Anlage durch eine Fachfirma gewartet wurde.
Unsere Leistungen:
Wir inspizieren Ihre RLT-Anlage und die Komponenten gemäß VDI 6022 und führen alle notwendigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durch. Bei Bedarf erbringen wir einen hygienetechnischen Bericht in Zusammenarbeit mit einer autorisierten Prüfstelle (Hygieneinstitut).
Wir warten kältetechnische Anlagen und führen die notwendigen Dichtheitsprüfungen unter Beachtung der F-Gase Verordnung EU Nr. 517/2014, der Chemikalien Ozonschicht-Verordnung, Chemikalien Klimaschutz-Verordnung und der VDMA 24186 durch. Wir stellen ein Betriebsbuch aus, in dem alle Instandhaltungsmaßnahmen, Dichtigkeitsprüfungen und Reparaturen dokumentiert und protokolliert werden.
Veraltete oder schlecht gewartete Klimaanlagen kosten den Betreiber bares Geld. Aus diesem Grund ist es ratsam, Ihre Klimaanlage einer energetischen Inspektion zu unterziehen. Aber nicht nur wirtschaftlich sondern auch politisch besteht der Anlass einer Inspektion.
Die Energieeinsparungsverordnung (EnEV 2014) fordert eine energetische Inspektion von Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12kW und folgt damit der europäischen Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2009/91/EG). Die energetische Inspektion ist erstmalig nach 10 Jahren nach Inbetriebnahme der Anlage durchzuführen, wiederkehrend mindestens alle weiteren 10 Jahre.