Druckbelüftungsanlagen (RDA) haben die Aufgabe, Flucht- und Rettungswege (Treppenräume, Feuerwehraufzüge, Fluchttunnel etc.) rauchfrei zu halten. Dabei wird im zu schützenden Bereich ein kontrollierter Überdruck gegenüber den angrenzenden Räumen, in denen es zu einem Brand kommen könnte, erzeugt. Dabei müssen Türen immer ohne zu großen Kraftaufwand zu öffnen sein. Die maximal zulässige Türbetätigungskraft beträgt 100 N.
Wenn im Brandgeschoss die Türen zwischen Brandraum und geschütztem Bereich geöffnet werden, muss eine ausreichende Durchströmung der Tür in Richtung des Brandgeschosses erfolgen, damit weiterhin kein Rauch in den geschützten Bereich eintritt.
Da für den Aufbau der notwendigen Geschwindigkeit ein deutlich höherer Volumenstrom erforderlich ist als für den Druckaufbau bei geschlossenen Türen, muss der Druck bzw. der Zuluftvolumenstrom geregelt werden. Maximal 3 Sekunden sind nach DIN EN 12101-6 zulässig, um nach Öffnen oder Schließen einer Tür zumindest 90% der neuen volumetrischen Anforderungen zu erzielen. Innerhalb dieser 3 Sekunden muss bei sich öffnenden Türen der für die Türdurchströmung erforderliche Volumenstrom zusätzlich bereitgestellt werden. Bei sich schließenden Türen muss innerhalb der 3 Sekunden der Zuluftvolumenstrom reduziert werden oder durch ausreichend schnell öffnende Druckentlastungsklappen die überschüssige Luftmenge abgeführt werden.
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Eichelberger Druckbelüftungsanlagen basieren auf einer selbsttätigen Druckregelung. Herzstück der Anlage ist eine über einen Federmechanismus betriebene Druckregelklappe Typ DEK. Diese regelt den Überdruck im Treppenraum oder Aufzugsschacht ohne Hilfsenergie rein mechanisch. Damit wird bei sich öffnenden bzw. schließenden Türen eine schnellstmögliche Druckregelung sichergestellt, die den zeitlichen Anforderungen der DIN EN 12101-6 entspricht. Alle Reaktionen der Anlage erfolgen selbsttätig. Messwertgeber, Druckregler, Stellantriebe, Klemm- und Übergabestellen können entfallen. Dies bedeutet eine Minimierung möglicher Ausfallkomponenten.
Die Druckregelklappe weist ein stetiges Regelverhalten auf, das heißt sie bleibt bis Erreichen des eingestellten Regeldrucks geschlossen und öffnet bei weiterem Druckanstieg gerade so weit, dass der Druckverlust bei der Durchströmung dem eingestellten Regeldruck entspricht. Dieser Druckverlust bestimmt den Überdruck im Treppenraum.
Die Druckregelklappen werden grundsätzlich in Kombinationen mit darauf abgestimmten Bauteilen als komplette Druckregeleinheiten angeboten. Beim Rauchschutz-Druckgerät Typ RDA2 sind die Druckregelklappen im Zuluftgerät in Bypass-Anordnung integriert.
Wir bieten Ihnen komplette Systemlösungen für Druckbelüftungsanlagen incl. der wesentlichen lufttechnischen Komponenten sowie der Steuerung mit ihren Feldgeräten an. Wir begleiten Sie dabei von der Planung über die Montage und Inbetriebnahme bis hin zur Wartung und Instandhaltung der Anlage.
Die Zuverlässigkeit im Betrieb und sowie die Einhaltung der Regelzeitanforderungen (3 Sekunden) gemäß DIN EN 12101-6 sind vom Institut für Industrieaerodynamik (I.F.I.) in Aachen durch Funktionsprüfung, Standfähigkeits- und Resonanztest nach 10.000 Lastwechseln nachgewiesen und testiert.
Druckbelüftungsanlagen (RDA) haben die Aufgabe, Flucht- und Rettungswege (Treppenräume, Feuerwehraufzüge, Fluchttunnel etc.) rauchfrei zu halten. Dabei wird im zu schützenden Bereich ein kontrollierter Überdruck gegenüber den angrenzenden Räumen, in denen es zu einem Brand kommen könnte, erzeugt.
Der Überdruck der Druckbelüftungsanlage bewirkt eine Durchströmung von Leckageflächen (z.B. um Türen herum) vom geschützten Bereich in den möglicherweise verrauchten Bereich. Eine Strömung von Rauch oder verrauchter Luft in den Überdruckbereich wird damit verhindert. Dabei müssen Türen immer ohne zu großen Kraftaufwand zu öffnen sein. Die maximal zulässige Türbetätigungskraft beträgt 100 N. Die an der Türklinke wirksame Betätigungskraft ist abhängig von der Druckdifferenz sowie von der Türgröße und der Schließkraft des Türschließers. Türgrößen und Schließmomente der Türschließer müssen abgestimmt sein mit dem geplanten Überdruck. Im Regelfall wird bei einer Druckbelüftungsanlage ein Überdruck von 50 Pa eingeplant.
Wenn im Brandgeschoss die Türen zwischen Brandraum und geschütztem Bereich geöffnet werden, muss eine ausreichende Durchströmung der Tür in Richtung des Brandgeschosses erfolgen, damit weiterhin kein Rauch in den geschützten Bereich eintritt. Der Betrag der erforderlichen Geschwindigkeit ist abhängig von der Temperaturdifferenz an der betrachteten Tür. Je höher die Temperaturdifferenz ist, desto größer muss auch die mittlere Durchströmungsgeschwindigkeit sein, um eine Rauchfreihaltung mittels Druckbelüftungsanlage auch bei geöffneter Tür sicher zu stellen.
In der deutschen Muster Hochhausrichtlinie sowie in der österreichischen TRVB S112 sind zum Teil davon abweichende Anforderungen an die Durchströmungsgeschwindigkeit formuliert. Um die Durchströmung der sich öffnenden Türen sicherzustellen, ist es erforderlich, dass Abströmmöglichkeiten aus den nachgeschalteten Räumen vorhanden sind. Dies kann zum Beispiel über einen L90 Schacht mit geschossweise angeordneten Entrauchungsklappen oder über motorisierte Fenster realisiert werden. Bei Fensterabströmung ist darauf zu achten, dass eine möglichst windunabhängige Wirksamkeit des Abströmweges gewährleistet ist (möglichst Anordnung auf 2 Fassadenseiten). Die Abströmflächen müssen so dimensioniert werden, dass der Druckverlust die Größe des geplanten Überdrucks im Treppenraum nicht überschreitet.
Da für den Aufbau der notwendigen Geschwindigkeit ein deutlich höherer Volumenstrom erforderlich ist als für den Druckaufbau bei geschlossenen Türen, muss der Druck bzw. der Zuluftvolumenstrom durch die Druckbelüftungsanlage geregelt werden. Maximal 3 Sekunden sind nach DIN EN 12101-6 zulässig, um nach Öffnen oder Schließen einer Tür zumindest 90% der neuen volumetrischen Anforderungen zu erzielen. Innerhalb dieser 3 Sekunden muss bei sich öffnenden Türen der für die Türdurchströmung erforderliche Volumenstrom zusätzlich bereitgestellt werden. Bei sich schließenden Türen muss innerhalb der 3 Sekunden der Zuluftvolumenstrom reduziert werden oder durch ausreichend schnell öffnende Druckentlastungsklappen die überschüssige Luftmenge abgeführt werden.
Kriterium Geschwindigkeit
Sind im vermeintlichen Brandgeschoss beide Schleusentüren geöffnet, so muss eine Durchströmung der Türen mit einer Mindestgeschwindigkeit von 0,75 bis 2m/s erfolgen. In dieser Phase schließt die Druckregelklappe im Kopf des Treppenraumes, damit der komplette Volumenstrom der Druckbelüftungsanlage für die Durchströmung der offenen Tür bereitsteht. Im jeweiligen Brandgeschoss sind die Abströmklappen geöffnet, damit die Durchströmung sichergestellt werden kann.
Kriterium Druck
Sind alle Türen im Treppenraum geschlossen, so soll durch die Druckbelüftungsanlage ein kontrollierter Überdruck von etwa 50 Pa im Treppenraum aufgebaut werden. Die Türöffnungskraft darf an keiner Tür >100 N betragen. In dieser Phase ist die Druckregelklappe geöffnet und lässt die über-schüssige Luftmenge entweichen. Dabei produziert sie gerade einen Druckverlust in der Größe des geplanten Überdrucks (50 Pa).
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Treppenraum-Leckage:
Neben dem Volumenstrom für die Durchströmung offener Türen muss die Anlage Leckageverluste decken. Leckageflächen sind vorhanden an allen Türen, Fenstern, Aufzugsschachttüren, Rissen und Spalten in Wänden etc.; zu berücksichtigen sind auch bewusst geschaffene Öffnungen für die Realisierung einer kontinuierlichen Durchspülung. Berechnungsverfahren befinden sich im informativen Anhang der EN 12101-6.
Bemessung des Zuluftvolumenstromes:
Der Zuluftvolumenstrom berechnet sich aus dem Anteil für die Durchströmung offener Türen zuzüglich der Leckluftrate. Es ist zu empfehlen die Leckluftrate mit ausreichender Sicherheit in die Rechnung einfließen zu lassen. Bei der Inbetriebnahme kann der Zuluftvolumenstrom über die Verstellung des Ventilatorschaufelwinkels an die tatsächlich vorhandene Leckage angepasst werden. Die Bemessung der Druckregelklappe erfolgt für den variablen Anteil des Zuluftvolumenstromes. Bei hohen Gebäuden wird die Druckdifferenz zusätzlich durch höhenabhängige Einflussgrößen wie Auftriebsdrücke durch Thermik und Treppenraumdruckverluste beeinflusst. Bei der individuellen Bemessung für solche Gebäude können wir gerne unterstützen.
Gemäß EN 12101-6; 09/2005 sind abhängig vom Schutzziel folgende Mindestgeschwindigkeiten anzusetzen:
Wir bieten Ihnen komplette Systemlösungen Druckbelüftungssysteme incl. der wesentlichen lufttechnischen Komponenten sowie der Steuerung mit ihren Feldgeräten an. Wir begleiten Sie dabei von der Planung über die Montage und Inbetriebnahme bis hin zur Wartung und Instandhaltung der Druckbelüftungsanlage.